ERPBürgschG · Drittes Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft ERPBürgschG Art. 4 En vigueurTexte officiel Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. ← Précédent · Art. 3 Sommaire