Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

EUGewSchVG · Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren

EUGewSchVG чл. 19Örtliche Zuständigkeit

Unterabschnitt 3 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland

В силаОфициален текст

Für die Zwangsvollstreckung ist das Familiengericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Zuständigkeitsbezirk 1.

sich die gefährdende Person aufhält oder

2.

die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll.

Für den Bezirk des Kammergerichts entscheidet das Amtsgericht Pankow.