Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

GFABPrV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

GFABPrV чл. 3Handlungsbereiche

В силаОфициален текст

In der Prüfung werden die folgenden Handlungsbereiche geprüft: 1.

Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten,

2.

berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten,

3.

Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten sowie

4.

Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten.