Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

GFABPrV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

GFABPrV Art. 3Handlungsbereiche

En vigueurTexte officiel

In der Prüfung werden die folgenden Handlungsbereiche geprüft: 1.

Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten,

2.

berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten,

3.

Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten sowie

4.

Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten.