KapErhStG · Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln KapErhStG чл. 11Inkrafttreten В силаОфициален текст Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 10 Съдържание