KapErhStG · Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln KapErhStG Art. 11Inkrafttreten Van krachtOfficiële tekst Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 10 Inhoud