KapErhStG · Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln KapErhStG Art. 11Inkrafttreten En vigueurTexte officiel Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. ← Précédent · Art. 10 Sommaire