4. DV LuftBO · Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen) 4. DV LuftBO чл. 18Inkrafttreten 4. Abschnitt Bußgeld- und Schlußvorschriften В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 17 Съдържание