4. DV LuftBO · Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen) 4. DV LuftBO Art. 18Inkrafttreten 4. Abschnitt Bußgeld- und Schlußvorschriften En vigueurTexte officiel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Précédent · Art. 17 Sommaire