4. DV LuftBO · Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen) 4. DV LuftBO ст. 18Inkrafttreten 4. Abschnitt Bußgeld- und Schlußvorschriften ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 17 Содержание