StVollzG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung StVollzG чл. 45Ausfallentschädigung Fünfter Titel Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung В силаОфициален текст (zukünftig in Kraft) ← Предишен · чл. 44 Съдържание чл. 46 · Следващ →