StVollzG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung StVollzG Art. 45Ausfallentschädigung Fünfter Titel Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung In forceOfficial text (zukünftig in Kraft) ← Previous · Art. 44 Contents Art. 46 · Next →