StVollzG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung StVollzG Art. 45Ausfallentschädigung Fünfter Titel Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung En vigueurTexte officiel (zukünftig in Kraft) ← Précédent · Art. 44 Sommaire Art. 46 · Suivant →