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WPO · Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer

WPO чл. 82Keine Verhaftung von Berufsangehörigen

Erster Unterabschnitt Allgemeines

В силаОфициален текст

Berufsangehörige dürfen zur Durchführung des berufsgerichtlichen Verfahrens weder vorläufig festgenommen noch verhaftet oder vorgeführt werden. Sie dürfen zudem nicht zur Vorbereitung eines Gutachtens über ihren psychischen Zustand in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht werden.