WpÜGBMV · Verordnung über den Zeitpunkt sowie den Inhalt und die Form der Mitteilung und der Veröffentlichung der Entscheidung einer Zielgesellschaft nach § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes WpÜGBMV чл. 3Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 2 Съдържание