WpÜGBMV · Verordnung über den Zeitpunkt sowie den Inhalt und die Form der Mitteilung und der Veröffentlichung der Entscheidung einer Zielgesellschaft nach § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes WpÜGBMV ст. 3Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 2 Содержание