WpÜGBMV · Verordnung über den Zeitpunkt sowie den Inhalt und die Form der Mitteilung und der Veröffentlichung der Entscheidung einer Zielgesellschaft nach § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes WpÜGBMV Art. 3Inkrafttreten En vigueurTexte officiel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Précédent · Art. 2 Sommaire