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RAO · Rechtsanwaltsordnung

§ 2 RAO

Artikel II. Artikel römisch zwei.

In KraftAmtlicher Text

Von diesem Tage an sind die bisherige provisorische Rechtsanwaltsordnung vom 16. August 1849, Reichs-Gesetzblatt Nr. 364, sowie überhaupt alle Gesetze und Vorschriften, welche Gegenstände dieser Rechtsanwaltsordnung betreffen, in soweit sie mit den gegenwärtigen Bestimmungen nicht im Einklange stehen, aufgehoben.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2025-07-25