Abkommen über das einheitliche Wechselge · Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz
§ 3 Abkommen über das einheitliche Wechselge
Abkommen.
Das Abkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut gleich maßgebend ist, trägt das Datum des heutigen Tages.
Nach diesem Tage kann es noch bis zum 6. September 1930 für jedes Mitglied des Völkerbunds und für jeden Nichtmitgliedstaat gezeichnet werden.