Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

AtomHG 1999 · Atomhaftungsgesetz 1999

§ 28 AtomHG 1999Vollzug

6. Abschnitt Schlußbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind

1. hinsichtlich der §§ 6, 7, 8 Abs. 1 sowie 10 Abs. 1, 2 und 4 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz,

2. hinsichtlich der §§ 8 Abs. 2, 10 Abs. 2 und 25 der Bundeskanzler bzw. der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr,

3. hinsichtlich des § 30 die Bundesregierung und

4. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Justiz betraut.