Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz · Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz
§ 7 Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz
ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei
Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.
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ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei
Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.