Europäisches Übereinkommen über die Zust · Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland § 21 Europäisches Übereinkommen über die ZustVorbehalte zu dem Übereinkommen Artikel 21 In KraftAmtlicher Text Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Vorherige · § 20 Inhalt § 22 · Nächste →