Europäisches Übereinkommen über die Zust · Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland § 21 Europäisches Übereinkommen über die ZustVorbehalte zu dem Übereinkommen Artikel 21 Van krachtOfficiële tekst Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Vorige · § 20 Inhoud § 22 · Volgende →