Europäisches Übereinkommen über die Zust · Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland § 21 Europäisches Übereinkommen über die ZustVorbehalte zu dem Übereinkommen Artikel 21 En vigueurTexte officiel Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Précédent · § 20 Sommaire § 22 · Suivant →