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AT · SchUG

Schulunterrichtsgesetz

In Kraft134 ArtikelText geprüft am 25.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. 1. ABSCHNITT ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule
  5. § 2a Personenbezogene Bezeichnungen
  6. § 2b Begriffsbestimmungen
  7. 2. ABSCHNITT AUFNAHME IN DIE SCHULE
  8. § 3 Aufnahme als ordentlicher Schüler
  9. § 4 Aufnahme als außerordentlicher Schüler
  10. § 5 Aufnahmsverfahren
  11. 3. ABSCHNITT AUFNAHMS- UND EIGNUNGSPRÜFUNGEN
  12. § 6 Berechtigung zur Ablegung der Aufnahms- und Eignungsprüfungen
  13. § 7 Durchführung der Aufnahms- und Eignungsprüfungen
  14. § 8 Prüfungsergebnis
  15. 4. ABSCHNITT UNTERRICHTSORDNUNG
  16. § 9 Klassen- und Gruppenbildung, Klassenzuweisung, Lehrfächerverteilung
  17. § 10 Stundenplan
  18. § 11 Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
  19. § 12 Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
  20. § 12a Betreuungsteil
  21. § 13 Schulveranstaltungen
  22. § 13a Schulbezogene Veranstaltungen
  23. § 13b Individuelle Berufs(bildungs)orientierung
  24. § 14 Unterrichtsmittel
  25. § 14a IKT-gestützter Unterricht
  26. § 15 Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln
  27. § 16 Unterrichtssprache
  28. 5. ABSCHNITT UNTERRICHTSARBEIT UND SCHÜLERBEURTEILUNG
  29. § 17 Unterrichtsarbeit
  30. § 18 Leistungsbeurteilung
  31. § 18a Alternative Leistungsbeurteilung und Leistungsinformation in der Volks- und Sonderschule
  32. § 18b Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung mittels elektronischer Kommunikation
  33. § 19 Information der Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten
  34. § 19a Individuelle Lernbegleitung
  35. § 20 Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe
  36. § 21 Beurteilung des Verhaltens in der Schule
  37. § 22 Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis, Schulbesuchsbestätigung
  38. § 22a Semesterzeugnis
  39. § 22b Besuch von Unterrichtsgegenständen eines anderen Semesters oder einer anderen Schulstufe
  40. § 23 Wiederholungsprüfung
  41. § 23a Semesterprüfung
  42. § 23b Semesterprüfung über noch nicht besuchte Unterrichtsgegenstände
  43. § 24 Anwendung auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler
  44. 6. ABSCHNITT AUFSTEIGEN, WIEDERHOLEN VON SCHULSTUFEN
  45. § 25 Aufsteigen
  46. § 26 Begabungsförderung – Überspringen von Schulstufen
  47. § 26a Begabungsförderung – Überspringen an den „Nahtstellen“
  48. § 27 Wiederholen von Schulstufen
  49. § 28 Aufnahme in die 1. Stufe einer Mittelschule, einer mittleren oder einer höheren Schule
  50. § 29 Übertritt in eine andere Schulart oder eine andere Form oder Fachrichtung einer Schulart
  51. § 30 Wechsel von der semestrierten Oberstufe
  52. § 30a Wechsel in die semestrierte Oberstufe
  53. § 31 Übertritt von Schülern mittlerer berufsbildender Schulen in höhere berufsbildende Schulen
  54. § 31a Differenzierungsmaßnahmen
  55. § 31b Zuordnung zu Leistungsniveaus in Pflichtgegenständen mit Leistungsdifferenzierung
  56. § 31c Teilnahme am Unterricht in einer anderen Schulstufe an Sonderschulen
  57. 7. Abschnitt Mindest- und Höchstdauer sowie Beendigung des Schulbesuches
  58. § 31e Mindestdauer des Schulbesuches
  59. § 32 Höchstdauer des Schulbesuches
  60. § 33 Beendigung des Schulbesuches
  61. 8. Abschnitt Abschließende Prüfungen, Externistenprüfungen
  62. § 34 Form und Umfang der abschließenden Prüfungen
  63. § 35 Prüfungskommission
  64. § 36 Prüfungstermine
  65. § 36a Zulassung zur Prüfung
  66. § 37 Prüfungsgebiete, Aufgabenstellungen, Prüfungsvorgang
  67. § 38 Beurteilung der Leistungen bei der Prüfung
  68. § 39 Prüfungszeugnisse
  69. § 40 Wiederholung von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten
  70. § 41 Zusatzprüfungen
  71. § 42 Externistenprüfungen
  72. 9. ABSCHNITT SCHULORDNUNG
  73. § 43 Pflichten der Schüler
  74. § 43a Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit
  75. § 44 Gestaltung des Schullebens, Sicherheit in der Schule einschließlich Kinderschutz und Qualitätssicherung
  76. § 44a Beaufsichtigung von Schülern durch Nichtlehrer (-erzieher, -freizeitpädagogen)
  77. § 45 Fernbleiben von der Schule
  78. § 46 Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen, schulfremde Werbung
  79. § 47 Mitwirkung der Schule an der Erziehung
  80. § 48 Verständigungspflichten
  81. § 49 Ausschluss einer Schülerin bzw. eines Schülers
  82. § 50 Anwendung auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler
  83. 10. ABSCHNITT FUNKTIONEN DES LEHRERS; LEHRERKONFERENZEN
  84. § 51 Lehrer
  85. § 52 Kustos
  86. § 53 Werkstättenleiter und Bauhofleiter
  87. § 54 Klassenvorstand
  88. § 54a Fachkoordinator
  89. § 55 Abteilungsvorstand und Fachvorstand
  90. § 55a Erzieher
  91. § 55b Freizeitpädagoge
  92. § 55c Lernbegleiter
  93. § 55d Bereichsleiter, Bereichsleiterin
  94. § 55e Lehramtsstudierende in der Schulpraxis
  95. § 56 Schulleitung, Schulcluster-Leitung
  96. § 57 Lehrerkonferenzen
  97. 11. ABSCHNITT SCHULE UND SCHÜLER
  98. § 57a Rechte der Schüler
  99. § 57b Schülerinnen- bzw. Schülerkarte
  100. § 58 Schülermitverwaltung
  101. § 59 Schülervertreter; Versammlung der Schülervertreter
  102. § 59a Wahl und Abwahl der Schülervertreter
  103. § 59b Schülervertreterstunden
  104. 12. ABSCHNITT SCHULE UND ERZIEHUNGSBERECHTIGTE
  105. § 60 Erziehungsberechtigte
  106. § 61 Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten
  107. § 62 Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten
  108. § 63 Elternvereine
  109. 13. ABSCHNITT LEHRER, SCHÜLER UND ERZIEHUNGSBERECHTIGTE
  110. § 63a Klassen- und Schulforum
  111. § 64 Schulgemeinschaftsausschuss
  112. § 64a Schulclusterbeirat
  113. 14. ABSCHNITT ERWEITERTE SCHULGEMEINSCHAFT
  114. § 65 Berufsbildendes Schulwesen und Wirtschaftsleben
  115. § 65a Schulkooperationen
  116. 15. ABSCHNITT SCHULÄRZTLICHE BETREUUNG
  117. § 66 Schulärztin, Schularzt
  118. § 66a Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend
  119. § 66b Ausübung ärztlicher Tätigkeiten nach § 50a Abs. 1 des Ärztegesetzes 1998 durch Lehrpersonen Ausübung ärztlicher Tätigkeiten nach Paragraph 50 a, Absatz eins, des Ärztegesetzes 1998 durch Lehrpersonen
  120. 16. ABSCHNITT VERFAHRENSBESTIMMUNGEN
  121. § 67 Vertretung durch die Erziehungsberechtigten
  122. § 68 Handlungsfähigkeit des minderjährigen Schülers
  123. § 69 Untätigbleiben der minderjährigen Schülerin oder des minderjährigen Schülers
  124. § 70 Verfahren
  125. § 70a Elektronische Kommunikation
  126. § 71 Provisorialverfahren (Widerspruch)
  127. § 72 Zustellung
  128. § 72a Elektronische Zustellungen und Urkundenarchiv
  129. § 73 Entscheidungspflicht
  130. § 74 Fristberechnung
  131. § 75 Nostrifikation ausländischer Zeugnisse
  132. § 76 Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse
  133. § 77 Klassenbücher
  134. § 77a Formblätter und Datenmuster; Aufbewahrung von Protokollen und Aufzeichnungen
  135. 17. ABSCHNITT SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  136. § 78 Schulversuche
  137. § 79 Kundmachung von Verordnungen
  138. § 80 Freiheit von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben
  139. § 80a Geltung und Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften
  140. § 80b Strafbestimmungen
  141. § 81 Außerkrafttreten bisheriger Vorschriften
  142. § 82 Inkrafttreten
  143. § 82a Sonderbestimmung zu § 33 Sonderbestimmung zu Paragraph 33
  144. § 82b Übergangsrecht zum 8. Abschnitt
  145. § 82c Übergangsrecht betreffend die semestrierte Oberstufe
  146. § 82d Übergangsrecht betreffend die schülerautonome Entscheidung über die Erstellung einer vorwissenschaftlichen Arbeit an allgemein bildenden höheren Schulen
  147. § 82e Übergangsrecht betreffend die neue Oberstufe
  148. § 82f Übergangsbestimmung betreffend Schulversuche
  149. § 82g Übergangsbestimmung betreffend Protokolle und Aufzeichnungen, die bis 31. August 2016 angefertigt wurden
  150. § 82h Übergangsrecht betreffend die Neue Mittelschule
  151. § 83 Vollziehung