§ 46 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenar
Artikel 46
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Die Vertragsparteien ermutigen dazu, Werke der zeitgenössischen künstlerischen Photographie im jeweils anderen Land zu zeigen.