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Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenar · Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

§ 46 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenar

Artikel 46

In KraftAmtlicher Text

Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.

Die Vertragsparteien ermutigen dazu, Werke der zeitgenössischen künstlerischen Photographie im jeweils anderen Land zu zeigen.