Römisches Statut des Internationalen Str · Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
§ 10 Römisches Statut des Internationalen Str
Artikel 10
Dieser Teil ist nicht so auszulegen, als beschränke oder berühre er bestehende oder sich entwickelnde Regeln des Völkerrechts für andere Zwecke als diejenigen dieses Statuts.