§ 6 Einrichtung eines Beirates zur gesundheiBeiziehung von Experten
Der Beirat kann zur Bearbeitung einzelner Sachfragen Stellungnahmen der Codexkommission, des Ständigen Hygieneausschusses und des Ständigen Ausschusses in Fragen des Weltweiten Codex (§§ 52-55 des Lebensmittelgesetzes 1975) einholen.
Verweist auf
- Einrichtung eines Beirates zur gesundhei Art. 52
- Einrichtung eines Beirates zur gesundhei Art. 55