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Einrichtung eines Beirates zur gesundhei · Einrichtung eines Beirates zur gesundheitlichen Risikobewertung

§ 6 Einrichtung eines Beirates zur gesundheiBeiziehung von Experten

In KraftAmtlicher Text

Der Beirat kann zur Bearbeitung einzelner Sachfragen Stellungnahmen der Codexkommission, des Ständigen Hygieneausschusses und des Ständigen Ausschusses in Fragen des Weltweiten Codex (§§ 52-55 des Lebensmittelgesetzes 1975) einholen.