Öffnungszeitengesetz 2003 · Öffnungszeitengesetz 2003
§ 10 Öffnungszeitengesetz 2003Kundenbedienung
Kunden, die am Ende der Ladenöffnungszeit im Laden oder bei der sonstigen Verkaufsstelle anwesend sind, dürfen ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen noch bedient werden.