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Kostenrechnungsverordnung für landesfond · Kostenrechnungsverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten

§ 28 Kostenrechnungsverordnung für landesfondKosten für nicht-medizinische Gebrauchsgüter (§ 17) Kosten für nicht-medizinische Gebrauchsgüter (Paragraph 17,)

In KraftAmtlicher Text

Die nicht-medizinischen Gebrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 5 des MLV angeführt. Für die Erfassung, Bewertung und Zuordnung der nicht-medizinischen Gebrauchsgüter sind die Bestimmungen des § 26 sinngemäß anzuwenden.