ZivMediat-AV · Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung
§ 2 ZivMediat-AVAusbildungsziel
Zum In-Kraft-Treten vgl. § 6.
Ziel der Ausbildung zum Mediator ist die Erlangung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die für die Ausübung der Mediation erforderlich sind.