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ZivMediat-AV · Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung

§ 6 ZivMediat-AVIn-Kraft-Treten

In KraftAmtlicher Text

(1) Diese Verordnung tritt, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Mai 2004 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt

1. hinsichtlich der Eintragung von Ausbildungseinrichtungen und Lehrgängen mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag,

2. hinsichtlich der Eintragung von Mediatoren mit 1. März 2004

in Kraft.

(3) § 34 ZivMediatG bleibt unberührt.