Warschauer Abkommen – Protokoll · Warschauer Abkommen – Protokoll
§ 19 Warschauer Abkommen – ProtokollArtikel XIX Artikel römisch neunzehn
KAPITEL III KAPITEL römisch drei Schlußbestimmungen
Zwischen den Vertragsteilen dieses Protokolls werden das Abkommen und das Protokoll als eine einheitliche Urkunde angesehen und ausgelegt und als „Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag 1955” bezeichnet.