PAG · Patentamtsgebührengesetz
§ 10 PAGSonstige Verfahrensgebühren
2. Abschnitt Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ
Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42 .
Die Gebühren betragen für
1. den Antrag auf Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung in eine nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung
50 Euro,
2. den Antrag auf Erstellung einer ergänzenden Recherche
50 Euro.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2010-01-01