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PAG · Patentamtsgebührengesetz

§ 10 PAGSonstige Verfahrensgebühren

2. Abschnitt Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ

In KraftAmtlicher Text

Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42 .

Die Gebühren betragen für

1. den Antrag auf Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung in eine nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung

50 Euro,

2. den Antrag auf Erstellung einer ergänzenden Recherche

50 Euro.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2010-01-01