PAG · Patentamtsgebührengesetz
§ 12 PAG
3. Abschnitt Anmeldungen auf Grund des PCT
Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42 .
Die Gebühr für die Weiterbehandlung beträgt
1. für die Erteilung eines Patentes
50 Euro,
2. für Registrierung eines Gebrauchsmusters
50 Euro.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2010-01-01