Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

PAG · Patentamtsgebührengesetz

§ 12 PAG

3. Abschnitt Anmeldungen auf Grund des PCT

In KraftAmtlicher Text

Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42 .

Die Gebühr für die Weiterbehandlung beträgt

1. für die Erteilung eines Patentes

50 Euro,

2. für Registrierung eines Gebrauchsmusters

50 Euro.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2010-01-01