PAG · Patentamtsgebührengesetz
§ 39 PAG
4. Hauptstück Übergangs- und Schlussbestimmungen
Bei allen in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
PAG · Patentamtsgebührengesetz
4. Hauptstück Übergangs- und Schlussbestimmungen
Bei allen in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.