ABO 2005 · Apothekenbetriebsordnung 2005
§ 63 ABO 2005
7. Abschnitt Tierärztliche Hausapotheken
Neben Aufzeichnungen über den Bezug der einzelnen Arzneimittel und über die hergestellten Arzneimittel (§§ 67, 70 und 71 TAMG sowie § 60a) ist den in besonderen Vorschriften angeordneten Vormerkungs- und Nachweispflichten zu entsprechen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2025-01-04