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ABO 2005 · Apothekenbetriebsordnung 2005

§ 63 ABO 2005

7. Abschnitt Tierärztliche Hausapotheken

In KraftAmtlicher Text

Neben Aufzeichnungen über den Bezug der einzelnen Arzneimittel und über die hergestellten Arzneimittel (§§ 67, 70 und 71 TAMG sowie § 60a) ist den in besonderen Vorschriften angeordneten Vormerkungs- und Nachweispflichten zu entsprechen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2025-01-04