Stipendienstiftungs-Gesetz · Stipendienstiftungs-Gesetz
§ 2 Stipendienstiftungs-Gesetz
I. Abschnitt: Errichtung und Aufgaben der Stipendienstiftung römisch eins. Abschnitt: Errichtung und Aufgaben der Stipendienstiftung
Aufgabe der Stipendienstiftung ist die Gewährung von Ausbildungsstipendien für alle Bereiche der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Neben der fachlichen Ausbildung sollen die Stipendiaten auch eine entsprechende Information über Österreich erhalten und so als „Botschafter der Versöhnung“ in ihren Heimatländern wirken.