Internationale Pflanzenschutzkonvention · Internationale Pflanzenschutzkonvention – revidierter Text
§ 22 Internationale Pflanzenschutzkonvention Inkrafttreten
Artikel XXII Artikel römisch 22
Sobald dieses Übereinkommen von drei Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden ist, tritt es zwischen ihnen in Kraft. Für die anderen Staaten oder Mitgliedsorganisationen tritt es mit Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.