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Internationale Pflanzenschutzkonvention · Internationale Pflanzenschutzkonvention – revidierter Text

§ 22 Internationale Pflanzenschutzkonvention Inkrafttreten

Artikel XXII Artikel römisch 22

In KraftAmtlicher Text

Sobald dieses Übereinkommen von drei Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden ist, tritt es zwischen ihnen in Kraft. Für die anderen Staaten oder Mitgliedsorganisationen tritt es mit Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.