Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

LMSVG · Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

§ 18 LMSVGAllgemeine Anforderungen an kosmetische Mittel

5. Abschnitt Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel

In KraftAmtlicher Text

(1) Es ist verboten, kosmetische Mittel,

1. die gesundheitsschädlich gemäß § 5 Abs. 5 Z 1 sind, oder

2. deren bestimmungsgemäße Verwendbarkeit nicht gewährleistet ist, oder

3. die den nach § 20 erlassenen Verordnungen nicht entsprechen,

in Verkehr zu bringen.

(2) § 5 Abs. 2 und 4 gelten sinngemäß. § 5 Abs. 3 gilt sinngemäß mit der Einschränkung, dass krankheitsbezogene Angaben, die sich auf einen der Begriffsbestimmung des § 3 Z 8 entsprechenden Verwendungszweck beziehen, zulässig sind.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2024-01-01