LMSVG · Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
§ 20a LMSVGAufnahme in das Register
5. Abschnitt Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel
In das Register gemäß § 10 Abs. 4 sind auch Betriebe dieses Abschnitts aufzunehmen. § 10 Abs. 3 und 5 gilt sinngemäß.