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Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohle · Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten

§ 6 Sicherheitsabstände zu Anlagen des KohleIn-Kraft-Treten

In KraftAmtlicher Text

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2006 in Kraft. Sie ist auf Bauten und andere Anlagen anzuwenden, mit deren Errichtung zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde.

(2) § 3 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 304/2015 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(3) § 1 Abs. 2 sowie § 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 208/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2022-06-02