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Pflanzengenetische Ressourcen für Ernähr · Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

§ 26 Pflanzengenetische Ressourcen für ErnährArtikel 26 – Ratifikation, Annahme oder Genehmigung

TEIL VII – INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN TEIL römisch sieben – INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN

In KraftAmtlicher Text

Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung von den in Artikel 25 genannten Mitgliedern und Nichtmitgliedern der FAO. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Verwahrer hinterlegt.