§ 10 Weltpostverein – Übereinkommen zwischen Haushaltsplan
Artikel X Artikel römisch zehn
Der jährliche Haushaltsplan des Vereines wird den Vereinten Nationen mitgeteilt; die Vollversammlung kann hiezu den Weltpostkongressen Empfehlungen geben.
Artikel X Artikel römisch zehn
Der jährliche Haushaltsplan des Vereines wird den Vereinten Nationen mitgeteilt; die Vollversammlung kann hiezu den Weltpostkongressen Empfehlungen geben.