GuK-WV · Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung
§ 15 GuK-WVPrüfungen im Rahmen der Weiterbildung
Sofern dies für die Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich ist, sind im Rahmen von Weiterbildungen Prüfungen abzunehmen.