GuK-WV · Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung
§ 0 GuK-WV
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Weiterbildungen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung – GuK-WV)
StF: BGBl. II Nr. 453/2006
BGBl. II Nr. 359/2010
Auf Grund der §§ 73 und 104b Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997 , in der Fassung BGBl. I Nr. 90/2006 , wird verordnet:
Inhaltsübersicht
§ 1
Allgemeines
§ 2
Weiterbildungen
§ 3
Leitung der Weiterbildung
§ 4
Lehrkräfte
§ 5
Lehrtätigkeit
§ 6
Fachkräfte
§ 7
Räumliche und sachliche Ausstattung
§ 8
Aufnahme in eine Weiterbildung
§ 9
Ausschluss von einer Weiterbildung
§ 10
Unterbrechung der Weiterbildung
§ 11
Inhalt und Umfang von Weiterbildungen
§ 12
Dauer und Ausbildungszeiten
§ 13
Theoretische Ausbildung
§ 14
Praktische Ausbildung
§ 15
Prüfungen im Rahmen der Weiterbildung
§ 16
Abschlussprüfung
§ 17
Wiederholen der Abschlussprüfung und Nichtbestehen der Weiterbildung
§ 18
Anrechnung
§ 19
Zeugnis
Anlage
1 Weiterbildungen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Anlage
2 Weiterbildungen in der Pflegehilfe
Anlage
3 Zeugnis