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GuK-WV · Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung

§ 0 GuK-WV

In KraftAmtlicher Text

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Weiterbildungen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung – GuK-WV)

StF: BGBl. II Nr. 453/2006

BGBl. II Nr. 359/2010

Auf Grund der §§ 73 und 104b Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997 , in der Fassung BGBl. I Nr. 90/2006 , wird verordnet:

Inhaltsübersicht

§ 1

Allgemeines

§ 2

Weiterbildungen

§ 3

Leitung der Weiterbildung

§ 4

Lehrkräfte

§ 5

Lehrtätigkeit

§ 6

Fachkräfte

§ 7

Räumliche und sachliche Ausstattung

§ 8

Aufnahme in eine Weiterbildung

§ 9

Ausschluss von einer Weiterbildung

§ 10

Unterbrechung der Weiterbildung

§ 11

Inhalt und Umfang von Weiterbildungen

§ 12

Dauer und Ausbildungszeiten

§ 13

Theoretische Ausbildung

§ 14

Praktische Ausbildung

§ 15

Prüfungen im Rahmen der Weiterbildung

§ 16

Abschlussprüfung

§ 17

Wiederholen der Abschlussprüfung und Nichtbestehen der Weiterbildung

§ 18

Anrechnung

§ 19

Zeugnis

Anlage

1 Weiterbildungen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

Anlage

2 Weiterbildungen in der Pflegehilfe

Anlage

3 Zeugnis