ÄKWO 2006 · Ärztekammer-Wahlordnung 2006
§ 1 ÄKWO 2006Sprachliche Gleichbehandlung
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Personenbezogene Bezeichnungen werden in dieser Verordnung in weiblicher und männlicher oder in geschlechtsneutraler Form verwendet. Bei der Anwendung der personenbezogenen Bezeichnung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2016-12-02