VERA-V · Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung
§ 4 VERA-V
Der Erfolgsausweis gemäß der Anlage A2 ist unverzüglich nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, spätestens aber bis zum zwanzigsten Bankarbeitstag des Folgemonats zu übermitteln.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2020-12-31