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Durchführung der befristeten Umstrukturi · Durchführung der befristeten Umstrukturierungsregelung für den österreichischen Zuckersektor

§ 8 Durchführung der befristeten UmstrukturiFreigabe von Sicherheiten

1. Abschnitt Quotenaufgabe durch die Zuckerindustrie

In KraftAmtlicher Text

Die AMA hat über Anträge nach Art. 22 Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 968/2006 bescheidmäßig abzusprechen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2008-07-01