§ 8 Durchführung der befristeten UmstrukturiFreigabe von Sicherheiten
1. Abschnitt Quotenaufgabe durch die Zuckerindustrie
Die AMA hat über Anträge nach Art. 22 Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 968/2006 bescheidmäßig abzusprechen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2008-07-01
Verweist auf
- Durchführung der befristeten Umstrukturi Art. 22