§ 9 Durchführung der befristeten UmstrukturiBerichterstattung
1. Abschnitt Quotenaufgabe durch die Zuckerindustrie
Die AGRANA Zucker GmbH. hat dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einen Fortschrittsbericht und einen Abschlussbericht nach Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 968/2006 zu übermitteln. Der AMA ist durch die AGRANA Zucker GmbH. jeweils eine Kopie dieser Berichte zu übermitteln.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2008-07-01
Verweist auf
- Durchführung der befristeten Umstrukturi Art. 23